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Neue Grundwasserverordnung (GrundwV) tritt in Kraft

Der Bundesrat hat endlich die lange diskutierte GrundwV angenommen!

Bei den Änderungen der Grundwasserverordnung geht es im Wesentlichen um die Aufnahme von Nitrit und gelöstem ortho-Phosphat in die Liste der Schadstoffe und Indikatoren sowie die Festlegung von Schwellenwerten für diese Stoffe. Außerdem ist die Festlegung hydrogeologischer Hintergrundwerte und ihre Berücksichtigung bei der Festlegung von Schwellenwerten sowie erweiterte Anforderungen an den Inhalt der Bewirtschaftungspläne im Zusammenhang mit der Ausweisung des chemischen Zustands von Grundwasserkörpern geregelt. HYDOR ist aktuell in Sachsen-Anhalt für den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) im Rahmen der Erarbeitung der Hintergrundwerte im Grundwasser für Sachsen-Anhalt tätig.

Die Umsetzung dieser Vorgaben in der Grundwasserverordnung ergänzt die bisherige Systematik der Beurteilung, Einstufung und Überwachung des Grundwasserzustands sowie der Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Trends von Schadstoffkonzentrationen in Grundwasserkörpern. Mit diesen Änderungen lässt sich leichter herausfinden, wo Handlungsbedarf bezüglich der Verhinderung oder der Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser besteht und wo auf eine Verschlechterung des Grundwasserzustands zu reagieren ist. Aufgrund der Erfahrungen mit der geltenden Grundwasserverordnung sollen darüber hinaus in geringem Umfang Anpassungen vorgenommen werden, die den guten chemischen Zustand betreffen.