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Landesdüngeverordnung Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt

Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21. Oktober 2021 die Düngelandesverordnung vom 23. Juli 2019 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 20. Dezember 2020 für unwirksam erklärt. Mit ihren Normenkontrollanträgen hatten Landwirtschaftsunternehmen als Antragsteller u.a. vorgetragen, die angegriffenen Regelungen seien unwirksam, weil der Antragsgegner die Plausibilisierung des gewählten Regionalisierungsverfahrens an den Stützstellen unterlassen habe. Das wurde vom Gericht bestätigt. Auf Grundlage einer mündlich durchgeführten Befragung von Herrn Stephan Hannappel als Parteiengutachter und Sachverständiger an einem der beiden Sitzungstage kam das Gericht zu der Schlussfolgerung, dass das Land den in § 6 Satz 3 Nr. 1 i.V.m. Anlage 2 Ziffer 2 Abs. 3 AVV GeA vorgegebenen und zwingend einzuhaltenden Verfahrensschritt der Prüfung der Plausibilität der Verfahren an den vorhandenen Stützstellen nicht durchgeführt habe. Diese Plausibilitätsprüfung könne auch nicht deshalb unterbleiben, weil es im Land Mecklenburg-Vorpommern keine Stützstellen gebe. Da es an der Durchführung dieses vorgeschriebenen Verfahrens der Prüfung der Plausibilität an den vorhandenen Stützstellen fehle, sei das Regionalisierungsverfahren, d.h. die durch das Verfahren ermittelten Gebiete, nicht ausreichend geprüft. Die auf den Ergebnissen des Regionalisierungsverfahrens aufbauenden weiteren Verfahrensschritte, die zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete führen und die dann erforderlichen Zuordnungen einzelner Feldblöcke zu den belasteten Gebieten seien auf einer rechtlich nicht ausreichenden Grundlage vorgenommen worden. Eine Revision des Urteils wurde durch das Gericht nicht zugelassen. Die anonymisierte Begründung des Urteils kann unter der Datenbank https://www.mv-justiz.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1641937 zusammen mit weiteren Dokumenten heruntergeladen werden. Spannend bleiben nunmehr die Entscheidungen weiterer Gerichte in anderen Bundesländern in vergleichbaren Verfahren, die aktuell eingereicht sind bzw. werden.