Unter dem Titel: „Entwicklung einer nationalen und regional aufgelösten Obergrenze für reaktiven Stickstoff“ hat das Umweltbundesamt den Forschungsbericht eines langjährigen, interdisziplinär angelegten Projektes veröffentlicht, an dem wir verantwortlich für das Umweltkompartiment Grundwasser mitarbeiten durften. Für jedes Schutzgut wird im Bericht ein Qualitätsziel festgelegt, das heißt ein Immissionsgrenzwert (Atmosphärenkonzentration, terrestrische Deposition, Gewässerkonzentration), bei dessen Einhaltung das betreffende Schutzgut (menschliche Gesundheit, Ökosysteme, N-sensible Vegetation, Küstengewässer, Grundwasser, Klima) vor schädlichen Einwirkungen durch reaktive N-Verbindungen geschützt ist. Über Wirkungsindikatoren werden die Qualitätsziele mit den reaktive N-Emissionen verknüpft. Aus den Immissionsgrenzwerten werden Obergrenzen im Sinne maximal zulässiger Emissionsmengen für die einzelnen reaktiven N-Verbindungen abgeleitet.
Aber lesen Sie selbst: https://www.umweltbundesamt.de/themen/erstmals-nationale-regionale-grenzen-fuer
Von hier können Sie sich den kompletten Forschungsbericht herunterladen: https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/2026-01/12_2026_TEXTE.pdf