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Novellierte AVV GeA (2022) vom Bundesrat verabschiedet

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 einer Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung besonders Nitrat-belasteter Gebiete zugestimmt - allerdings nur unter der Bedingung einiger fachlicher Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die neuen Regeln in Kraft setzen. Die Bundesländer werden darin verpflichtet, bis spätestens zum 30. November 2022 die entsprechenden Gebiete räumlich neu auszuweisen. In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf die Herausforderungen hin, die die bundesweite Düngeverordnung und die zugehörige Verwaltungs­vorschrift in den Ländern auslöst. Für die Beendigung des EU-Vertragsverletzungs­verfahrens seien binnen kürzester Frist die Landesdüngeverordnungen anzupassen. Insbesondere die tatsächliche Ausweisung der Nitrat-belasteten Gebieten werde die Landesverwaltungen in der Kürze der vorgegebenen Fristen große Anstrengungen kosten, betont der Bundesrat. Teil der Einigung mit der EU-Kommission sei auch die Ausweitung der Nitrat-Messstellennetze der Länder, um bis spätestens 2028 überall in Deutschland ein geostatistisches Verfahren anwenden zu können. Sie finden das Dokument online unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0201-0300/275-22.pdf;jsessionid=16C4881D18B5F9DB7DF056A71D7551A3.1_cid349?__blob=publicationFile&v=1