Grundwasserschutz in Düngeverordnung nicht ausreichend geregelt

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seiner aktuellen Entscheidung (https://www.bverwg.de/pm/2025/82) zur Umsetzung der Düngeverordnung in Deutschland die derzeitige Ausweisung der sog. „nitratbelasteten Gebiete“ in Bayern für unwirksam erklärt. Aufgrund der auch in allen anderen Bundesländern nach der gleichen Verordnung ausgewiesenen Gebiete und der unzureichenden Ermächtigungsgrundlage der Verordnung, die gegen höherrangiges Recht verstößt, werden diese Gebiete in ganz Deutschland nunmehr neu ausgewiesen werden müssen.

Neben den rechtlichen Gründen führt das Gericht explizit auch fachliche Aspekte auf, die während der mündlichen Verhandlung am 23.10.2025 in Leipzig intensiv diskutiert worden waren. Genannt werden insbesondere die Anforderungen an die Messstellendichte, die Art des für die Abgrenzung von unbelasteten und belasteten Gebieten anzuwendenden Verfahrens und die Frage, ob und in welchem Maße Flächen im Randbereich einbezogen werden. Das sind für den Grundwasserschutz und die breite Akzeptanz bedeutende Parameter, auf deren fachlich unzureichende Umsetzung wir in unseren Gutachten für Betriebe und Verbände sowie Stellungnahmen vor Gericht in den bisherigen mündlichen Verhandlungen wiederholt hingewiesen haben. Eine räumliche Abgrenzung solcher Gebiete kann nur auf Basis einer ausreichend großen Anzahl von bautechnisch geeigneten Grundwassermessstellen, Brunnen oder Quellen vorgenommen werden. Dabei müssen geostatistische oder vergleichbare Berechnungsmethoden verwendet werden, die der großen Variabilität der Nitratwerte gerecht werden und die auch bereits in der Grundwasserverordnung (GrwV) verankert sind. An der Entwicklung solcher Methoden in Deutschland sind wir aktuell im Rahmen eines Vorhabens für das Bundesforschungsministerium beteiligt, wir werden darüber fortlaufend berichten.