Änderung der Grundwasserverordnung i.d.F. von 2017 geplant

Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Begriffs „denitrifizierende Verhältnisse“ in der AVV GeA (2022) ist aktuell geplant, diesen Begriff in der GrwV zu definieren und zugleich den Schwellenwert für Nitrat von bundesweit einheitlich 50 mg/L wie folgt zu modifizieren: