Neuer Arbeitskreis der Fachsektion Hydrogeologie: „Hydrogeologische Beiträge zur Bewertung von Einzugsgebieten nach TrinkwEGV“

Die seit Dezember 2023 bundesweit gültige TrinkwEGV dient dem Schutz der Beschaffenheit des Grundwassers und des Oberflächenwassers in Einzugsgebieten von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung im Hinblick auf die Verwendung als Trinkwasser und dem Schutz der Beschaffenheit des Rohwassers sowie dazu, den erforderlichen Aufwand der Aufbereitung von Trinkwasser durch Beseitigung oder Verringerung von Kontaminationen und ihrer Ursachen zu verringern. Der Betreiber hat dazu eine Dokumentation über die Bewertung seines Trinkwassereinzugsgebiets zu erstellen und der zuständigen Behörde zu übermitteln. Für das Vorgehen und die Ausarbeitung dieser Dokumentation liegen seitens des DVGW und der LAWA Hilfestellungen und Vorgaben vor.

Die demnächst erfolgenden Aktivitäten des Arbeitskreises zielen darauf ab – ergänzend zu den Hilfestellungen und Vorgaben des DVGW und der LAWA zur TrinkwEGV – Fragestellungen und Themen aus hydrogeologischer Sicht zu beleuchten. Damit verbunden ist eine Fokussierung auf das Grundwasser. Unsere umfangreichen Erfahrungen aus der Praxis können wir als Büros hier gut einbringen. Interessierte melden sich gerne dazu in der Geschäftsstelle der FH-DGGV (geschaeftsstelle@fh-dggv.de).