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Erstmalig wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus einer Gülleaufbereitungsanlage in ein oberirdisches Fließgewässer in Deutschland erteilt

Auf Grundlage eines „Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie“ der HYDOR Consult GmbH wurde seitens einer Wasserbehörde in Niedersachsen auf Basis der §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erstmalig in Deutschland die Erlaubnis erteilt, gereinigtes Abwasser aus einer Gülleaufbereitungsanlage mit angeschlossener Umkehrosmose in ein Gewässer II. Ordnung einleiten zu dürfen. Diese Technologie wird dringend benötigt, um die Nährstoffüberschüsse in der Region minimieren und damit auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Grundwassers leisten zu können.