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Hydrogeologisches Gutachten an Hessischen Bauernverband e. V. übergeben

Mit dem (etwas sperrigen) Titel: „Fachliche Evaluierung der in der Anlage zur AVDüV vom 19.08.2019 aufgeführten „gefährdeten Gebiete“ hinsichtlich Konsistenz und Plausibilität der messstellen-bezogen verwendeten sowie der hydro-chemischen Daten des Grundwassers“ wurde dem Hessischen Bauernverband in Friedrichsdorf am Taunus das Gutachten zur Überprüfung der Ausweisung der sog. „roten Gebiete“ in Hessen übergeben. Das Gutachten wird inhaltlich mit der Fachbehörde HLNUG in Wiesbaden diskutiert, um das gegenseitige Verständnis der Problematik der Maßnahmenbelegung von Landwirten nach Düngeverordnung in den roten Gebieten zu versachlichen.